Start ›
Leitfaden › Modul 01 · Sichtbarkeit › Kaltakquise & Direktmarketing
Modul 01 · Sichtbarkeit
Kaltakquise & Direktmarketing: aktiv, aber sauber.
Du musst nicht warten, bis der Kunde kommt — gerade im B2B kannst du auf deine Wunschkunden zugehen. Wenn du weißt, was erlaubt ist.
Kurz gesagt: Direktmarketing heißt: gezielt auf Wunschkunden zugehen. Die stärkste Kombi ist ein persönliches Mailing, gefolgt von einem Anruf ein paar Tage später. Wichtig: die Rechtslage (§7 UWG) einhalten.
Erst klopfen, dann anrufen.
Ein Brief allein wird überlesen, ein Kaltanruf allein überrascht. Zusammen wirken sie: Der Brief kündigt an, der Anruf ein paar Tage später trifft auf einen, der den Namen schon kennt.
Du darfst zuerst den Schritt machen
Du musst nicht warten, bis der Kunde kommt — gerade im B2B kannst du gezielt auf deine Wunschkunden zugehen (Hausverwaltungen, Architekten, Gewerbe, Bauträger). Der Schlüssel ist Nutzen statt Werbung: Du meldest dich nicht, um zu verkaufen, sondern um zu helfen. Und du hältst dich an die Rechtslage.
Die stärkste Kombi: Brief + Anruf
Ein Brief allein wird überlesen, ein Kaltanruf allein überrascht. Zusammen wirken sie: Der Brief kündigt an, der Anruf ein paar Tage später trifft auf jemanden, der den Namen schon kennt.
Persönliches Schreiben
Mit konkretem Nutzen für genau diesen Betrieb – kein Werbe-Blabla.
5–7 Tage später anrufen
Bezug nehmen: „Sie haben meinen Brief bekommen …"
Nicht abschließen wollen
Nur den nächsten Schritt vereinbaren (Termin, Unterlagen).
Erst die Rechtslage, dann der Hörer: Kaltakquise ist erlaubt — aber nur in engen Grenzen (§ 7 UWG). Wer sie missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro (§ 20 UWG). Die gute Nachricht: Der unkomplizierteste Weg — der Brief — ist von diesen Telefon- und Mail-Verboten gar nicht erfasst.§§ 7, 20 UWG – Orientierung, kein Rechtsrat
Die Rechtslage — kurz und korrekt
Anruf bei Firmen (B2B)
Erlaubt nur bei zumindest mutmaßlicher Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Nach der Rechtsprechung reicht ein bloßer sachlicher Bezug zur Branche dafür nicht — es braucht konkrete Anhaltspunkte, dass genau dieser Betrieb deinen Anruf erwartet oder braucht (z. B. eine Hausverwaltung mit vielen Objekten und erkennbarem Wartungsbedarf). Reines „auf gut Glück“ ist unzulässig.
Anruf bei Privatpersonen (B2C)
Nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Ohne sie ist der Kaltanruf bei Verbrauchern unzulässig — und kann mit bis zu 300.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 20 UWG).
Werbe-Mail
Grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers — bei Firmen und Privatpersonen (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Eine Ausnahme gibt es nur für Bestandskunden (siehe unten).
Brief / Mailing · der einfache Weg
Das postalische Mailing fällt nicht unter diese Telefon- und E-Mail-Verbote — deshalb ist es der unkomplizierteste Einstieg. Beim Umgang mit den Adressdaten gilt natürlich die DSGVO, und einen Werbe-Widerspruch musst du beachten.
Ausnahme: Bestandskunden per Mail · § 7 Abs. 3 UWG
An eigene Kunden darfst du auch ohne neue Einwilligung mailen — aber nur, wenn alle vier Punkte stimmen: (1) du hast die Mailadresse beim Verkauf einer Leistung erhalten, (2) du bewirbst eigene ähnliche Leistungen, (3) der Kunde hat nicht widersprochen, (4) du weist bei Erhebung und bei jeder Mail klar auf das Widerspruchsrecht hin.
Fünf Beispiele: wen du wie ansprichst
Direktmarketing ist B2B-Sache — gezielt, mit Nutzen statt Werbung:
1 · SHK → Hausverwaltung
Brief: „Wir übernehmen Wartung & Reparatur für Ihre Objekte — ein fester Ansprechpartner, schnelle Reaktion." Dann Anruf.
2 · Elektriker → Bauträger
„Wir machen die komplette Elektrik Ihrer Neubauten termintreu — ein Gewerk weniger Sorge für Sie."
3 · Maler → Hausverwaltung
„Laufende Schönheitsreparaturen bei Mieterwechsel — schnell, sauber, zum Festpreis pro Wohnung."
4 · Dachdecker → Gewerbe/Hallen
„Flachdach-Check & Wartung für Ihre Halle — bevor der erste Wasserschaden teuer wird."
5 · Die Sequenz
Tag 0: persönlicher Brief mit konkretem Nutzen. Tag 5–7: Anruf mit Bezug „Sie haben meinen Brief bekommen …" — nur den nächsten Schritt vereinbaren, nicht abschließen.
Tools & Quellen
Rechtslage §7 UWG · was erlaubt ist
B2B-Anruf nur bei zumindest mutmaßlicher Einwilligung, Werbe-Mails und Privatanrufe nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Gesetzestext:
§7 UWG. Im Zweifel anwaltlich prüfen — kein Rechtsrat.
Zielliste aufbauen · die richtigen 20
Hausverwaltungen, Architekten, Bauträger der Region recherchieren (Branchenbücher, lokale Suche). Lieber 20 passende als 200 wahllose.
Nachfassen nicht vergessen · Wiedervorlage
Passt dazu · Querverweise
Typische Fehler
Mit der Tür ins Haus fallen (verkaufen statt helfen). Privatkunden ohne Einwilligung anrufen (unzulässig). Nach dem Brief nicht anrufen (die halbe Wirkung verschenkt). Und keine klare Zielliste — wahllos statt die 20 passenden Wunschkunden.
KI-Hebel: KI schreibt dir Mailing und Telefon-Skript vor — du gibst frei und machst es zu deinem.
Deine Aufgabe: Welche 10 Wunschkunden sprichst du als Erstes mit der Mailing-plus-Anruf-Kombi an?
Du darfst zuerst
den Schritt machen.
— Modul 01 · Sichtbarkeit
Häufige Fragen
Ist Kaltakquise überhaupt erlaubt?
Im B2B unter Bedingungen ja, bei Privatkunden nur mit Einwilligung (§7 UWG). Postalische Mailings sind am unkompliziertesten.
Wirkt das nicht aufdringlich?
Nicht, wenn du echten Nutzen bietest statt Werbung. Du hilfst zuerst — das öffnet Türen.
Darf ich meine Bestandskunden per Mail bewerben?
Ja, auch ohne neue Einwilligung — aber nur unter vier Bedingungen (§ 7 Abs. 3 UWG): Mailadresse beim Verkauf erhalten, eigene ähnliche Leistung, kein Widerspruch des Kunden, und bei jeder Mail ein klarer Hinweis aufs Widerspruchsrecht.
Nächste Lektion
Kooperationen & Sponsoring
→
Methode aus echten Salesclub-Projekten (Elektro/Wärmepumpe, SHK, Kälte/Klima, Sicherheitstechnik).